Hebezeuge
Bewährte Praxis ist, die Hebezeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person kontrollieren zu lassen.
Diese Prüfung ist zu dokumentieren! In Zweifelsfällen sind die Anschlagmittel außer Betrieb zu nehmen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Kontrollen durch eine befähigte Person erforderlich werden .
Für Schulungs-Anfragen benutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Sicherheit geht ALLE an