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>> Ausbildung befähigte Person AnschlagmittelAusbildung befähigte Person Anschlagmittel
Anschlagmittel wie Hebezeuge sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV).
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